Geschäftsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen der Business Performance Academy

Inhouse-Trainings und Offene Trainings

I. Allgemeines
1. Allen Vertragsleistungen der Business Performance Academy – im Folgenden kurz BPA genannt – liegen diese Allgemeinen Vertragsbedingungen zugrunde. Der Auftraggeber anerkennt diese Allgemeinen Vertragsbedingungen für sich und die von ihm bestimmten Mitarbeiter, die an Trainings und Coachings der BPA teilnehmen, mit Vertragsunterzeichnung als verbindlich an.
2. Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis damit, dass seine und seiner Mitarbeiter persönliche Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt werden können; soweit persönliche Daten von Mitarbeitern betroffen sind, stellt der Auftraggeber sicher, dass diese die etwa erforderliche Einwilligung erteilt haben.

II. Anmeldebestätigung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Teilnehmer der Trainings und Coachings unverzüglich nach Vertragsabschluss mit Namen und E-Mail-Adresse zu benennen, soweit eine Benennung nicht bereits im Vertrag enthalten ist.
2. Die BPA wird dem Auftraggeber die Anmeldung und den Termin für die Trainings und Coachings umgehend schriftlich oder in Textform bestätigen. Mit der Bestätigung sind der Termin und die in diesem durch die BPA zu erbringenden Vertragsleistungen festgelegt; terminliche und inhaltliche Änderungen sind nach dieser Bestätigung nicht mehr kostenfrei möglich.

III. Leistungen der BPA - Zertifikat
1. Die BPA erbringt die Vertragsleistungen in Übereinstimmung mit den mit dem Auftraggeber abgestimmten Zielsetzungen; die Ausbildung der Teilnehmer bei Trainings und Coachings erfolgt auf der Basis ihrer Leistungsmöglichkeiten.
2. Die BPA setzt bei den Trainings und Coachings praxisorientierte, stimulierende, motivierende und erprobte Methoden ein. Der Trainingserfolg für die Teilnehmer hängt wesentlich von der Lernbereitschaft der Teilnehmer und deren Anwesenheit bei allen Terminen – insbesondere bei den ersten Terminen – ab. Die BPA informiert den Auftraggeber unter Wahrung der Diskretion bezüglich der Leistungsmöglichkeiten über Umstände, die den Trainings- oder Coachingerfolg der Teilnehmer gefährden können.
3. Die Teilnehmer von Trainings erhalten zu Beginn die festgelegten Beurteilungskriterien, deren Erreichen für den Erfolg der Trainingsteilnahme erforderlich ist. Teilnehmer, die die Beurteilungskriterien erreichen, erhalten über die erfolgreiche Teilnahme ein Zertifikat der BPA.

IV. Stornierung und Verschiebung von Terminen durch den Auftraggeber
1. Bestätigte Termine für Trainings und Coachings sind verbindlich. Bei einer Nichtteilnahme des Auftraggebers oder der von ihm bestimmten Teilnehmer an Trainings und Coachings bleibt der Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, das volle im Vertrag vereinbarte Honorar an die BPA zu bezahlen. Im Einzelnen gelten die folgenden Regelungen:
2. Bei Internen Trainings für den Auftraggeber und bei Offenen Trainings:
a) Termine von Trainingstagen werden nur dann kostenfrei verschoben, wenn die Terminabsage mindestens 50 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin schriftlich erfolgt und der Ersatztermin innerhalb von 12 Monaten nach dem Zugang der schriftlichen Terminabsage bei der BPA stattfindet.
b) Falls der Auftraggeber einen Termin mindestens 50 Kalendertage vorher absagt und der Ersatztermin nicht innerhalb von 12 Monaten nach dem Zugang der schriftlichen Terminabsage bei der BPA stattfindet, müssen 20% des vereinbarten Honorars bezahlt werden.
c) Falls der Auftraggeber einen Termin mindestens 30 und höchstens 49 Kalendertage vorher absagt, müssen 40% des vereinbarten Honorars bezahlt werden.
d) Falls der Auftraggeber einen Termin weniger als 30 Kalendertage vorher absagt, müssen 100% des vereinbarten Honorars bezahlt werden.

3. Bei Einzelcoachings:
a) Termine von Trainingstagen werden nur dann kostenfrei verschoben, wenn die schriftliche Terminabsage  mindestens 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin erfolgt und der Ersatztermin innerhalb von 12 Monaten nach dem Zugang der schriftlichen Terminabsage bei der BPA stattfindet.
b) Falls der Auftraggeber einen Termin mindestens 30 Kalendertage vorher absagt und dieser nicht innerhalb von 12 Monaten nach dem Zugang der schriftlichen Terminabsage bei der BPA stattfindet, müssen 20% des vereinbarten Honorars bezahlt werden.
c) Falls der Auftraggeber einen Termin mindestens 15 und höchstens 29 Kalendertage vorher schriftlich absagt, müssen 40% des vereinbarten Honorars bezahlt werden.
d) Falls der Auftraggeber einen Termin weniger als 15 Kalendertage vorher schriftlich absagt, müssen 100% des vereinbarten Honorars bezahlt werden.
4. Der Auftraggeber bleibt in allen Fällen, in denen pauschaler Schadensersatz geschuldet wird (IV 1 – 3), berechtigt nachzuweisen, dass der BPA kein oder nur ein geringerer Schaden als die Schadensersatzpauschale entstanden ist.

V. Terminabsage durch die BPA
1. Die BPA ist berechtigt Termine für Trainings, auch wenn sie bestätigt sind, abzusagen, wenn die durch die BPA für das einzelne Training festgelegte Mindestanzahl von Teilnehmern nicht erreicht ist.
2. Die BPA ist berechtigt, Termine für Trainings und Coachings abzusagen, wenn die Durchführung aus Gründen, die die BPA nicht zu vertreten hat (z.B. Streiks, höhere Gewalt, Erkrankung oder Tod des Trainers usw.), nicht oder nur unter erheblicher Erschwernis oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Die BPA wird im Fall der Absage von Trainings- oder Coachingterminen versuchen, mit dem Auftraggeber einen Ersatztermin abzustimmen, um den ausgefallenen Termin nachzuholen.
3. Müssen Trainings- oder Coachingtermine durch die BPA abgesagt werden, ohne dass ein Ersatztermin vereinbart werden kann, erstattet die BPA das hierfür gezahlte Honorar. Weitergehende Ansprüche gleich welcher Art, insbesondere solche auf Ersatz von Kosten für eine vergebliche Anreise zum Termin und Übernachtungskosten, sind ausgeschlossen, auch wenn ein Ersatztermin stattfindet.

VI. Zahlung
1. Das der BPA zustehende Honorar ist durch den Auftraggeber innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt spesenfrei auf das Konto der BPA zu bezahlen. Im Fall nicht rechtzeitiger Zahlung ist die BPA berechtigt ab dem 15. Tag Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank in Rechnung zu stellen.
2. Die BPA ist nicht verpflichtet, vereinbarte und bestätigte Trainings- oder Coachingtermine durchzuführen, wenn die Zahlung nicht zum vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermin eingegangen ist.
3. Die BPA ist, wenn der Auftraggeber nicht zum Fälligkeitszeitpunkt und nach Setzen einer Nachfrist von 10 Kalendertagen bezahlt hat, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Die Höhe des der Academy zustehenden in diesem Fall zustehenden Schadenersatzanspruchs ergibt sich aus den sinngemäß geltenden Regelungen unter IV 2 bis IV 4.

VII. Urheberrecht
Trainingsunterlagen, gleich in welcher Form (Printversion oder digitalisiert), die dem Auftraggeber und den Teilnehmern überlassen werden, unterliegen dem Urheberrecht der BPA. Alle Rechte an den Unterlagen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks, der Vervielfältigung und der sonstigen Bearbeitung oder Verwertung, auch von Teilen der Unterlagen - in welcher Form und technischen Verfahrensweise auch immer - bleiben ausschließlich der BPA vorbehalten. Kein Teil der Trainingsunterlagen darf ohne schriftliche Zustimmung der BPA reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme vervielfältigt, verarbeitet oder zur öffentlichen Wiedergabe oder Verbreitung – gleich durch welche Medien – benutzt werden.

VIII. Vertraulichkeit
1. Die BPA wird Informationen über den Auftraggeber, sein Unternehmen und dessen Know-how, von denen sie durch die vertragliche Zusammenarbeit Kenntnis erlangt, streng vertraulich behandeln und sicherstellen, dass diese Vertraulichkeit auch durch die Mitarbeiter der BPA strikt beachtet wird. Sie wird solche Informationen nicht an Dritte weitergeben.
2. Die Unterlagen, die Methoden und Prozeduren, von denen der Auftraggeber und die Teilnehmer im Rahmen der Zusammenarbeit Kenntnis erlangen, sind vertrauliche Informationen und demgemäß streng vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen dürfen Dritten in keiner Form zugänglich gemacht werden.
3. Der Auftraggeber hat die Vertraulichkeitsverpflichtung auch den Teilnehmern aufzuerlegen, die er zur Teilnahme an Trainings und Coachings anmeldet. Die Verletzung der Vertraulichkeit verpflichtet zum Ersatz des der BPA entstehenden Schadens. Kann die BPA im Einzelfall einen solchen Schaden nicht konkret nachweisen, ist sie berechtigt, eine Schadensersatzpauschale von € 50.000,00 für jeden Fall des Verstoßes gegen die Vertraulichkeitsverpflichtung vom Auftraggeber zu verlangen. Der Auftraggeber ist berechtigt nachzuweisen, dass der BPA kein oder nur ein geringerer Schaden als die Schadensersatzpauschale entstanden ist.

IX. Haftungsbeschränkung
1. Die Trainings- und Coachingverfahren, die die BPA einsetzt, ermöglichen es dem aufmerksamen Teilnehmer, das Trainings- oder Coachingziel zu erreichen. Die BPA haftet jedoch nicht für den Erfolg und die Zielerreichung.
2. Die Haftung der BPA ist auf Ansprüche gleich welcher Art, die sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit stützen, beschränkt. Hat die BPA für solche Ansprüche einzutreten, ist der Anspruch der Höhe nach auf eine einmalige Zahlung in Höhe des vertraglich vereinbarten Honorars, höchstens jedoch auf € 25.000,00 beschränkt.
3. Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der BPA zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei zurechenbarem Verlust des Lebens des Auftraggebers oder eines Teilnehmers.

X. Sonstiges
Der Auftraggeber darf gegen Forderungen der BPA nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

XI. Erfüllungsort - Gerichtsstand – Rechtswahl
1. Ist der Vertragspartner der BPA Vollkaufmann, juristische Peron des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Sitz der BPA Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner der BPA keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
2. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Download PDF...